Am 12.11.2025 wurde in der Schweizerischen Ärztezeitung ein Artikel zum Thema «Ärztliche Kommunikation im Wegweisungsvollzug» publiziert.
Sie finden den Link zum Artikel hier: https://www.fmh.ch/politik-medien/schweizerische-aerztezeitung/ausgabe-29/ausgabe-29-weitergabe.cfm
Im Hinblick auf zwangsweise Ausschaffungen sind Ärztinnen und Ärzte gesetzlich verpflichtet, relevante Gesundheitsdaten weiterzugeben, damit die Transportfähigkeit der Betroffenen beurteilt werden kann. Ab 1. Januar 2026 wird hierfür ein schweizweit einheitliches Formular eingesetzt. Ziel ist, die Weitergabe medizinischer Daten unter Wahrung der rechtlichen Vorgaben zu gewährleisten.
Wenn Personen trotz rechtskräftigem Wegweisungsentscheid die Schweiz nicht freiwillig verlassen, kann eine zwangsweise Rückführung organisiert werden. Meist erfolgt diese auf dem Luftweg. Seit Mai 2022 liegt die Beurteilung der medizinischen Transportfähigkeit nicht mehr bei den behandelnden Ärztinnen und Ärzten, sondern bei der vom Staatssekretariat für Migration (SEM) beauftragten Oseara AG. Deren Ärztinnen und Ärzte entscheiden, ob aus gesundheitlicher Sicht etwas gegen den Transport spricht oder welche Schutzmassnahmen nötig sind.
Damit die Arztpersonen von Oseara die Transportfähigkeit korrekt einschätzen können, müssen Ärztinnen und Ärzte, die die Ausreisepflichtigen zuvor behandelt haben, relevante medizinische Informationen weitergeben. Idealerweise liegt dafür eine schriftliche Entbindung der Schweigepflicht vor.
Arztgeheimnis bleibt zentral
Das Arztgeheimnis gemäss Art. 321 StGB ist auch im Wegweisungsvollzug zu beachten. Wenn die betroffene Person die Einwilligung zur Datenweitergabe verweigert, soll eine Entbindung vom Berufsgeheimnis beantragt werden. Die FMH, die Konferenz Schweizerischer Gefängnisärzte und -ärztinnen (KSG) und die SAMW empfehlen dies ausdrücklich.
Ab dem 1. Januar 2026 kommt für die Datenweitergabe ein schweizweit einheitliches Formular zum Einsatz. Es wurde gemeinsam von Ärzteschaft und Behörden entwickelt und in mehreren Kantonen getestet. Relevante Gesundheitsdaten werden damit ausschliesslich von Arztperson zu Arztperson übermittelt, nicht an die Behörden. Ziel ist eine rechtskonforme, medizinisch verantwortbare Lösung zum Schutz aller Beteiligten zu bieten.
Formular und mehr Info
Weitere Informationen finden Sie in der aktuellen Ausgabe der Schweizerischen Ärztezeitung (SÄZ) und auf der Themenseite der SAMW. Dort können Sie auch das schweizweit zu verwendende Formular in 4 Sprachen (D, F, I, E) herunterladen: samw.ch/wegweisungsvollzug.